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In preußischer Zeit

Als Folge der preußischen Niederlage gegen Napoleon (1806) setzten  in Preußen Reformbemühungen ein, die auch das Bildungssystem erfaßten.
Aufgrund der oben dargestellten Erhebungen war die Unzulänglichkeit der bestehenden Volksbildung im Gebiet der Rheinprovinz deutlich geworden.
In diesem Zusammenhang widmete man nun der Ausbildung der Elementarschullehrer und einer Schulaufsicht größere Aufmerksamkeit.
Die wesentlichen Grundsätze zur Erneuerung wurden im Aachener Protokoll von 1814 festgehalten.
Im Hinblick auf die Lehrer sollte deren Eintrittsalter in den Schuldienst bei mindestens 17 und höchsten 30 Jahren liegen. Sie sollten keine Gebrechen haben und einen vorbildlichen Lebenswandel nachweisen, letzteres geschah i.d.R. durch ein Zeugnis des Ortspfarrers. Vor seinem Dienstantritt sollte der zukünftige Lehrer sich einer Prüfung unterziehen. Die Dienstaufsicht sollte beim Staate liegen, der sie an den örtlichen Schulvorstand delegierte. Dem Schulvorstand wurde zusammen mit dem Bürgermeister und Vertretern der Kirchengemeinde das Recht zugesprochen zur Besetzung einer freien Stelle drei fähige Kandidaten vorzuschlagen.
Das Einziehen des Schulgeldes wurde dem Steuerempfänger übertragen und als Mindestgehalt 80 bis 100 Reichstaler festgesetzt. Vorrangige Pflicht des Lehrers sei die religiösen und moralischen Gefühle im Kind zu wecken.1)

Ein Grundübel in der beginnenden preußischen Schulverwaltung war die geringe Beachtung der Schulpflicht durch die Bevölkerung. Die Schulpflicht war im "Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten" von 1794 festgeschrieben. Für die Rheinprovinz wurden die Eltern durch Allerhöchste Cabinets-Ordre aus dem Jahre 1825 bei Androhung von Zwangsmittel verpflichtet, ihre Kinder vom vollendeten 5. Lebensjahr solange in die Schule zu schicken, bis die Kinder durch Befund des Seelsorgers die notwendigen Kenntnisse eines vernünftigen Menschen des jeweiligen Standes erworben haben.2)

Zur Bildung bereits amtierendes Lehrer wurden Normalkurse, Musterschulen, Lehrerbibliotheken und Schulkonferenzen vorgeschlagen.
Zur Ausbildung der Lehrer waren konfessionell gebundene Seminare vorgesehene, die institutionell mit Gymnasien oder Musterschulen verbunden sein sollten.
Dieses Programm stellte einen Katalog wünschenswerter Maßnahmen dar, von denen nicht alle verwirklicht werden konnten.

Dazu nochmals aus der Biografie des J.Huppertz:
„Wie froh war er daher, als im Herbst 1814 vom preußischen Generalgouvernement für das Roerdepartement … eine sechswöchentlicher methodologischer Lehrkursus, der für das Jahr 1815 im nachherigen Seminargebäude in Brühl ... abgehalten werden ... sollte, angeordnet wurde. ... und sein Pfarrer Gerh.Leonards hatte die Güte, in den zwei Monaten die Schule unentgeltlich für ihn zu halten.“3)
Nach weiterer Fortbildung konnte er sich Huppertz 1817 einer Prüfungskommission stellen und erhielt daraufhin eine feste Anstellung in Höfen.

Das Brühler Seminar


Ab 1820 zeichnet sich die konfessionelle Seminarausbildung als Standard für die Bildung der Elementarlehrer ab. In Brühl nahm 1823 das katholische Lehrerseminar seine Arbeit auf. Das zweijährige Brühler Seminar war die katholische Ausbildungsstätte für Lehrer aus den Regierungsbezirken Aachen, Düsseldorf, Köln und Koblenz.
Erster Leiter des Seminars war Peter Nikolaus Schweitzer, gebürtig aus Elsenborn. Schweitzer war Geistlicher. Die Leitung der Seminare wurde i.d.R. Geistlichen anvertraut.
Die von Schweitzer verfaßte Seminarordnung präzisierte die oben beschriebenen Grundsätze aus dem Aachener Protokoll.  Die Seminaristen - die offizielle Bezeichnung war "Zöglinge" - waren in einem Internat untergebracht, eine Voraussetzung um neben der fachlichen Unterweisung auch ihre sittlich, religiöse Erziehung zu gewährleisten. Die Unterrichtsgegenstände waren neben Religion, Sprache, Zahlen - und Formverständnis, Geschichte, Geographie, Zeichnen und Schönschreiben, Gesang, schulpraktische Übungen und gegebenenfalls Obstbaumzucht.
Im gesamten, religiöse geprägten Seminarleben standen selbst die Inhalte in den Realienfächern unter dieser Maxime, so z.B. „ Die Offenbarung Gottes in Zeit und Raum“ oder der Beginn des Geschichtsunterrichts mit Biblischer Geschichte. 3)
Das Mindestalter für den Eintritt ins Seminar war 16 Jahre, das Höchstalter 30. Um in das Seminar aufgenommen zu werden, mußte der Kandidat ein zufriedenstellendes pfarramtliches Zeugnis beibringen und eine Aufnahmeprüfung bei der Kirchen - und Schulkommission der Regierungen ablegen. Diese Prüfung konnte dreimal wiederholt werden.

Ziel der Anstalt war die Bildung einer christlichen Lehrerpersönlichkeit. Die Ausbildung sollte sich an den intellektuellen, moralischen und religiösen Bedürfnissen der Bevölkerungsteile, die ihre Kinder in die Elementarschule schickten, orientieren.


1) Wynands, Dieter P.J.; Die Herausbildung des Lehrerstandes im Rheinland während des 19. Jahrhunderts; S.41
2) H. A. Reinick; Statistik des Regierungsbezirkes Aachen, in amtlichem Auftrage ..., Band 3; S.487 
3) Entwurf zu einem Curriculum vitae eines Elementarlehrers, Selbstbiographie des Lehrers Johannes Huppertz in:Der Eremit am Hohen Venn, Jg.2 S.102
4) Wynands, ebenda S.64

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