Philippa und Heinrich preschen vor -
und scheitern
Philippa, Johanns ältere Schwester, ließ sich schon 14 Tage nach Johanns Tode durch Herzog Johann III. von Brabant mit Monschau und einigen anderen Herrschaften belehnen. Um das Erbe anzutreten, mussten Philippa und Heinrich die anderen Erbberechtigten auszahlen und Johanns Schulden begleichen.
Beide versuchten das mit einem raffinierten Plan.
Reinhard von Schönau, der reiche Financier maasländisch - rheinischer Fürsten, sollte in ihrem Namen die Erbrechte der Schwestern aufkaufen und zudem auch noch Johanns Schulden begleichen. Als Gegenleistung wollten Philippa und Heinrich das Monschauer Land an Reinhard verpfänden.
Unverzüglich wurde Reinhard tätig. Es gelang ihm, den Erbanteil von Margarethe, Frau von Schönecken, für Heinrich und Philippa zu erwerben. Herzog Johann III. von Brabant bestätigte die Ernennung Reinhards zum Pfandhalter.
Doch es gelang Reinhard nicht, die Erbrechte der anderen Schwestern zu erlangen.
Philippas und Heinrichs Strategie, in den Besitz des Gesamterbes zu kommen, war gescheitert.
Anfang 1354 verkauften sie ihren und Margarethes Anteil an Reinhard von Schönau.