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Reinhard von Schönau versucht in den Besitz des Monschauer Landes zu kommen - und scheitert!

Reinhard von Schönau scheint 1354 seinem Ziel, ein eigenes Territorium zu besitzen, einen großen Schritt näher gekommen zu sein.

Ungeachtet dessen, dass er keineswegs alle Erbrechte in der Hand hat, unternimmt er weitere Schritte, rechtlich vollends in den Besitz des Monschauer Landes zu kommen. Er bemüht sich um die Bestätigung seines Besitzanspruchs.

Karl IVKaiser Karl IV. bestätigt Reinhards Belehnung durch Johann von Brabant.

Reinhard ist nun rechtlich Herr von Monschau.
Jedoch ist die Sache nicht in trockenen Tüchern. Er besitzt nicht die Rechte von Beatrix, Frau von Brederode. Auch von den Rechten der geistlichen Schwestern ist nicht die Rede.
Und zudem scheinen auch noch Schwierigkeiten bei der Zahlung an Heinrich und Philippa aufgetreten zu sein.

Nun die Sensation!

Heinrich von Flandern verkauft seinen Anteil nochmals, diesmal für 35000 alte Gulden an den Markgrafen Wilhelm V. von Jülich, den späteren Herzog Wilhelm I.!

Reinhard weiß, dass er seine Rechte gegen den mächtigen Jülicher Fürsten nicht durchsetzen kann - und verkauft seine Anteile am Monschauer Land (und Valkenburg) 1356 an Wilhelm von Jülich.


Dazu Gläser:
„Dieser Affront Heinrichs von Flandern gegenüber Reinhard von Schönau, der zudem die Ignorierung der kaiserlichen Belehnung  beinhaltet, ist in seiner Motivation nicht zu erklären.“

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