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Anstellung und Arbeitsbedingungen des Lehrers Gottfried Krapp  an der Elementarschule in Lammersdorf 

 
Berufsbrief des Lehrers G. Krapp 1834Berufsbrief1) für den H. Gottfried Krapp zum Lehrer an der katholischen Elementarschule zu Lammersdorf im Kreise Montjoie

Wir geben hiermit zu erkennen, daß wir den Herrn Gottfried Krapp gebürtig aus Hambach Regierungsbezirk Aachen Kreis Düren zuletzt Lehrer an der katholischen Elementarschule zu Gey in demselben Regierungsbezirke und Kreise belegen, aus dem Grund seiner am 22.May 1834 in Brühl bestandenen Prüfung mit N⁰ 3 erhaltenen Prüfungs- und Wahlfähigkeitsattest zum Lehrer an der hiesigen katholischen Elementarschule, mit welcher Stelle die eines Küsters verbunden ist, für einen Zeitraum von drei Jahren unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, bei eintretenden schwerem Amtsvergehen oder Amtsvernachlässigungen den genannten Herrn Krapp nach Verlauf des ersten oder zweiten Jahres entlassen zu dürfen, erwählt haben.



Nach dem unbefriedigenden Zustand des Elementarschulwesens während des 18. Jahrhunderts und der Franzosenzeit (1794 - 1813),2)  bemühte sich die preußische Verwaltung ab 1813 intensiv um eine Steigerung der Qualität des Unterrichts durch Aus- und Fortbildung der Lehrer, desgleichen um eine finanzielle Sicherung des Lehrerberufs und um die Hebung seines Ansehens.

Eine wesentliche Weichenstellung war die Errichtung von Seminaren, den Vorläufern der späteren pädagogischen Hochschulen.  
Als Krapp das Brühler Seminar besuchte, hatte sich in der Preußischen Rheinprovinz3) die seminaristische Ausbildung als Voraussetzung für die Anstellung von Elementarschullehrern gegenüber anderen Qualifikationsmaßnahmen weitgehend durchgesetzt. 
Ziel der Ausbildung war die christlich-katholische Lehrerpersönlichkeit.  
Die zweijährige Seminarausbildung endete mit einer Abschlußprüfung, in welcher Anlage, Fleiß, Führung und die Fortschritte in Kriterien für das Abschlußzeugnisden einzelnen Fächern beurteilt wurde. Das Zeugnis schloß mit den Notenstufen I, II oder III ab,was soviel wie „vorzüglich“, „gut“ oder „hinreichend bestanden“ bedeutete. Absolventen mit den Noten II oder III mußten sich nach drei Jahren einer erneuten Prüfung unterziehen, um den Anspruch auf eine definitive Anstellung zu erreichen. Das Abschlußzeugnis war ein Prüfungsattest und  dokumentierte als Wahlfähigkeitsattest das Recht eine feste Anstellung im Schuldienst an zu treten.

Krapp war zum Zeitpunkt seiner Prüfung 37 Jahre alt. Es ist anzunehmen, dass die 1834 abgelegte Prüfung seine zweite war. Er hatte also in Gey eine provisorische Anstellung als Elementarschullehrer.
Wenn man eine reguläre Schulkarriere voraus setzt, so hat er 1830 seine erste Prüfung abgelegt, wahrscheinlich vor seiner Heirat mit Magdalena Ziliken, denn während der  Seminarausbildung war er "Zögling" im  Internat des Brühler Seminars.
Mit der von ihm erreichten Prüfungsnote III war ihm eine finanziell und gesellschaftlich attraktivere Stelle in größeren Städten versagt. Er wechselte in eine, im Vergleich zu Gey, nur wenig lukrativere, aber immerhin feste Anstellung nach Lammersdorf.

 


1) Der Berufsbrief  (abgeleitet von: berufen zum ...; in aktueller Sprechweise eine Art Arbeitsvertrag) stammt aus einem Akt zur Schulgelderhebung der Gemeinde Lammersdorf aus dem Jahre 1846, der sich im Privatbesitz befindet.
2) siehe Hintergrundinformation unter den Menüpunkten: Rekurse
3) Der Name Rheinprovinz wurde ab 1833 gebräuchlich

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