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Anstellung und Arbeitsbedingungen des Lehrers G. Krapp - Fortsetzung

 Verwaltungsorgane

 

Gemeinderat und Schulvorstand

Nachdem der Lehrer sich durch seine Unterschrift für die Annahme des Berufs erklärt hat, soll die Bestätigung bei der hochlöblichen Königlichen Regierung nachgesucht werden.
Lamersdorf am 1. Novbre 1834
Der Gemeinderath / gez./ Joh. Peters - Joh. Arnold Johnen - Christian Wilden – Hubertus Jansen – Johan Arnold Röntgen - Jakob Willems - Ketenis - Johann Mathias Kauffman - Wilhm Schweitzer

Der Kirchenvorstand / gez / Strunck Pfarrer - J Dressen - Math. Röntgen - Michael Strauch - Wilhelm Falter -P. Wilh. Simons

Der Schulvorstand /gez/ Strunck Pfarrer- Joh. Peters - Linzenich
Für die Annahme vorstehenden Berufs unterzeichnet
 Lammersdorf im Monat Novbr 1834 Der Schullehrer und Küster/gez./ Godfried Krapp

Die Richtigkeit der Abschrift
Mathar
Beigeordneter


 Die aus französischer Zeit stammende Verantwortung des Staates für das Schulwesen wurde von der preußischen Verwaltung übernommen. Der Staat delegierte die Schulaufsicht an den örtlichen Schulvorstand. Die örtlichen Institutionen,  Bürgermeister und Gemeinderat, Schulvorstand und die Vertretern der Kirchengemeinde hatten das Recht zur Besetzung einer freien Stelle drei fähige Kandidaten vor zu schlagen. Aus diesem Vorschlag wählte die Schulbehörde einen Kandidaten aus, mit dem schließlich der Berufsbrief verhandelt wurde.1)
Im Gegensatz zur französischen Epoche setzte die preußische Verwaltung ab 1815, vor allem auf dem Lande,  auf Mitwirkung des Ortsgeistlichen. Die Organisation des Volksschulwesen auf dem Lande gestaltete sich in der Folgezeit so, dass Bürgermeister und Gemeinderat für die äußeren Schulangelegenheiten, der Pfarrer für die inneren zuständige war.2)
Gegen diese Stellung der pädagogisch nicht ausgebildeten Pfarrer entstand  zunehmender Unmut in der Lehrerschaft. Kam es zu einem Zerwürfnis zwischen Pfarrer und Lehrer, zog i.d.R. der Letztere den Kürzeren und wurde versetzt.
Krapp war in einer doppelten Abhängigkeit vom Pfarrer, einmal als Küster zum andern als Lehrer. Im Jahre 1850 wurde er, vom ganzen Dorf geachtet,  wegen eines Streites mit dem Pfarrer Bonn versetzt.3) 


1) Wynands, Dieter P.J.; Die Herausbildung des Lehrerstandes im Rheinland während des 19. Jahrhunderts; S.41
2) Ohlert, Konrad, Das Volksschulwesen S.9, in: "Die Rheinprovinz, 1815-1915" 100 Jahre preußische Herrschaft am Rhein; 
http://booksnow1.scholarsportal.info/ebooks/oca5/37/dierheinprovinz02hansuoft/dierheinprovinz02hansuoft.pdf

3
) Graß,Alfons; Chronik der Schule  Lammersdorf; Monschauer Land Jahrbuch 1984, S.128

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