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Die Ausgangssituation - das kirchliche "Personenstandswesen"

Im katholischen Europa geht die Führung eines Tauf- und Ehebuches in jeder Pfarrei auf eine Regelung des Konzils von Trient (1538) zurück. Die Vorschriften für die Führung eines Sterberegisters schuf das Rituale Romanum (Papst Paul V.), 1614) Die Führung dieser kirchlichen Personenstandsbücher lag in den Händen des Klerus. Diese Vorschrift stellt eine erste systematische Personenstandserfassung im christlichen Raum dar. Ihr Ziel war im Fall der Heiratsbeurkundung die Dokumentation des nach kirchlichem Verständnis einmalige Sakramentsvollzugs - "bis das der Tod euch scheidet". Dazu genügte neben der Nennung der Brautleute die Angabe der Zeugen.
Neben dem kirchlichen Bezug auf das Jesuswort, `was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen`, drückt sich der Stellvertreterauftrag der Kirche  im Ausdruck "in facie Ecclesiae" ( im Angesicht der Kirche) aus und damit auch die göttliche Begründung/Verankerung der Ehe.  
Letztlich drückt sich in der gottgegebene  Vorstellung der Ehe  eine naturrechtlichen begründete Vorstellung der Exklusivität der Verbindung von Mann und Frau aus.
Die kirchliche Handlungen - Taufen, Heiraten und Sterbefälle - wurden im katholischen Raum nach kanonischem Recht in entsprechenden Registern in lateinischer Sprache festgehalten.
Eine typische Eintragung (Datum, Brautpaar, Zeugen) aus dem kirchlichen Heiratsregister von Lammersdorf aus dem Jahre 1789 zeigt die folgende Abbildung1 (Anklicken vergrößert das Bild.)

webjohnenkopp 

Dort heißt es:

19ma 7bris in facie Ecclesiae Copulati sunt Thomas Johnen et Girtrudis Kopp vidua praesentibus testibus areth Johnen peter Wilden Thomassen anna Catharina röntgen anna Lintzenich et anna Catharina Wilden Thomassen

Übersetzt:

Den 19.September sind im Angesicht der Kirche Thomas Johnen und die Witwe Gertrud Kopp verheiratet worden. In Anwesenheit der Zeugen Areth Johnen, Peter Wilden Thomassen, Anna Catharina Röntgen, Anna Linzenich und Anna Catharina Wilden Thomassen

Vergleichbare Eintragungen zu Lammersdorfern  findet man in Simmerather (ab 1670) und Lammersdorfer Kirchenbüchern (ab 1705). Dieser kirchlichen Personenstandserfassung trat um 1800 eine moderne Alternative gegenüber. Dazu mehr auf folgenden Seiten.

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1) Kirchenbuchdigitalisierung; Edition Brühl, Vol. 80/ Dörfer bei Simmerath; Patrimoniums Transcriptum Verlag 

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