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Die Gemeinde Lammersdorf im preußischen Rheinland 
(1815 - 1870)

Vorbemerkung

In diesem Teil der Chronik sind die Recherchen noch nicht beendet. Dennoch haben wir das uns bisher Bekannte im Abschnitt "Daten und Fakten aus der Gemeinde Lammersdorf von 1815 - 1870" aufgenommen, um zu verdeutlichen, was uns zu einer lückenlosen Darstellung der Heimatgeschichte Lammersdorfs noch fehlt.

Nicht immer wurde uns klar, ob die Gemeinde oder die Bürgermeisterei Lammersdorf gemeint war. Oft betrafen die Aussagen möglicherweie die Bürgermeisterei, ohne darauf durch exakte Bezeichnung hinzuweisen. Man redete  bzw. schrieb einfach nur von Lammersdorf. In unseren Aufzeichnungen verwenden wir beide Verwaltungsebenen. Wenn also die Bürgermeisterei Lammersdorf gemeint ist, muß man den Anteil der Gemeinde Lammersdorf eben schätzen.

Den gleichen ungenauen Umgang beobachteten wir bei den Amtsträgern. Obgleich es in der Bürgermeisterei nur einen Bürgermeister gab und dieser in den zur  Bürgermeisterei gehörenden Gemeinden durch je einen Gemeindevorsteher unterstützt wurde, nannte man im Volksmund oder in der Schriftform oftmals  beide geichermaßen "Bürgermeister". Das muss Irritationen hervorrufen.

Im Abschnitt "Zur Entwicklung im Monschauer Land von 1815 - 1870" beschreiben wir zusammenhängend die Probleme in Industrie, Landwirtschaft, Handwerk und Gewerbe. Ein beachtlicher Teil der Lammersdorfer Bevölkerung war mit diesen für sie desaströsen, existenzbedrohenden Vorgängen mehr oder weniger, di rekt oder indirekt konfroniert. Sobald wir darüber Genaueres wissen, wollen wir die beiden großen Abschnitte dieses Teils der Chronik zusammenführen.

Begriffsklärungen

Bürgermeisterei: Von 1816 - 1850 war Lammersdorf Sitz der Bürgermeisterei (Mairie) Lammersdorf. Die Zuständigkeit dieser Verwaltungseinheit erstreckte sich auf die Gemeinden Lammersdorf, Mulartshütte und Zweifall mit den Wohnplätzen Lammersdorfer Mühle, Jägerhaus, Junkershammer und Zweifallshammer. An der Spitze stand der Bürgermeister (Marie). In den drei zugehörigen Gemeinden unterstützte ihn je ein Gemeindevorsteher. Als oberstes beschließendes Organ fungierte die Bürgermeistereiversammlung, sich zusammensetzend aus Delegierten der einzelnen Gemeinden. Im Jahre 1850 erfolgte die Auflösung der Bürgermeisterei Lammersdorf. Es entstand die Bürgermeisterei Simmerath. Zu ihr gehörten die Gemeinden Simmerath (Sitz) und Lammersdorf sowie einige Wohnplätze. Alles andere blieb im wesentlichen wie soeben beschrieben. Die Bürgermeisterei Simmerath existierte bis 1927.

Die obige Definition verdeutlicht, wie wichtig es ist, in Texten oder Aussagen zwischen der  Bürgermeisterei und der einzelnen Gemeinde bzw. zwischen dem Bürgermeister und dem Gemeindevorsteher exakt zu differenzieren.

Wiener Kongress: Versammlung der europäischen Fürsten und Staatsmänner 1814/15 in Wien, die nach dem Sturz Napoleon I. über die Neuordnung Europas entschied. Auch Preußen erhielt neue Einflussgebiete, und zwar die Provinz Posen, das nördliche Sachsen, Neuvorpommern, Westfalen und die Rheinlande.

Interregnum: Zeitraum, in dem eine vorläufige Regierung amtiert, im hier anstehenden Fall also: von der Bildung des Generalgouvernements Niederrhein am 10. März 1814 bis zur Einverleibung des Rheinlandes einschließlich der Eifel in das Königreich Preußen am 15. April 1815.

 

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