Kontakt

Suchen

logo1

Wovon hängt das Wachstum einer Bevölkerung ab?

 

Es ist einleuchtend, dass die zur Verfügung stehende Nahrung ein bestimmender Faktoren - neben anderen - für die Größe einer Bevölkerung ist. Ausreichende Nahrung bewahrt nicht nur vor dem Hungertod, sondern senkt auch die Anfälligkeit gegenüber Krankheiten. Die Menge der zur Verfügung stehenden Nahrung hängt von einer Vielzahl bedingender Faktoren, z.B. dem Klima, den gesellschaftlichen Verhältnissen, den ökonomischen Bedingungen, den Produktionsmitteln und Produktionsmethoden (s.Abb.3). Dabei konnten zur damaligen Zeit alle Faktoren mit Ausnahme des Klimas durch den Menschen beeinflusst werden.

 

Abhängigkeit der Nahrungsproduktion

 

 

Die aktuelle Größe dieser Faktoren - Klima, landwirtschaftliche Technik, Produktionsmethoden - begrenzte die Bevölkerungszahl zu einer bestimmten Zeit. Verändern sich die begrenzenden Faktoren, so ändert sich auch die Bevölkerungszahl.
Eine Sonderrolle bei den Faktoren spielt das Klima, da es für die Nahrungsproduktion ein entscheidender Faktor ist.
Von diesem behauptete der englische Geograph E. Huntington 7, dass es als ein kausaler Faktor für die Geschichte der Menschen verstanden werden müsste.
Das Klima sollte also vor ca. 1000 Jahre so gewesen sein, dass es für die landwirtschaftliche Produktion günstig war. Das Gegenteil würde das Bevölkerungswachstum im Hochmittelalter als unerklärliches Phänomen erscheinen lassen.

Weiterlesen


7) E.Huntington; Clima and Civilisation; S.2

 Die Anfänge der Besiedlung im Monschauer Land 2
 

Es gibt nur bedingte Anfänge. Das Weltgeschehen ist ein Kulissen- geschiebe von Anfängen, das zu immer älteren Anfängen lockt.

Thomas Mann

 

 

 

Bedingte Anfänge - beginnen wir mit dem frühen Mittelalter!  Die gallorömische Bevölkerung  im Rheinland wurde im 5. und 6. Jh. weitgehend durch fränkische Eindringlinge verdrängt. Die römischen Siedlungsspuren in unserer  Region verlieren sich. Der Wald kehrte zurück. Das Gebiet zwischen Aachen, Monschau und Düren  gehörte als Staatswald zur Kaiserpfalz Aachen. In der Folgezeit gliederte sich dieser Reichswald in einen oberen und unteren Wald. Der untere Wald wird später Wehrmeisterei genannt und gelangte früh an die Grafschaft Jülich.
Konzen war Verwaltungszentrum des riesigen oberen Waldes. 
Ausgehend von  diesem Königshof Konzen begannen die Rodungen in dem, Gebiet, das zuerst als Land von Konzen, später als Monschauer Land bezeichnet wurde.3
Seit dem 11. und 12. Jh. drangen die Herren von Limburg  mit Reichenstein und einer Burg in Monschau in das Gebiet ein. Diese Ursurpation wurde möglicht, da die Pfalzgrafen, die die königlichen Rechte zu wahren hatten,  durch  ihren Widersacher, Erzbischof Anno II. von Köln, ihre Macht  in der Region eingebüßt hatten.4

Die Errichtung der Limburger Landesherrschaft war wahrscheinlich ein Grund für eine fortschreitenden Besiedlung der Region? Erinnern wir uns aber noch einmal an die düstere Beschreibung des Medicus Jonas. Wer wird in einem so abweisenden  Land freiwillig siedeln? Was waren die Gründe? Der Landesherr könnte attraktive rechtliche und finanzielle Bedingungen für Siedler geschaffen haben. Vielleicht hat eine Katastrophe  Menschen veranlaßt  in das nahezu unbesiedelte Land von Konzen einzuwandern. Sie könnten vor Kriegen oder Epidemien geflohen sein. Aber in Chroniken findet man keine Hinweise auf solch dramatische Ereignisse, 

Interessant sind jedoch ganz unspektakuläre Indizien. So verzeichnet eine Trierer Chronik von 1200 eine Zahl von 278 lebenden und verstorbenen Matthiaspilgern aus dem Kuntzer Land. Es ist zu vermuten, dass diese aus einigen 100 Haushalten nicht nur aus Konzen sondern aus dem ganzen Kirchspiel stammten.5 Die Siedlungsdichte war zu dieser Zeit wohl relativ gering.
In der Mitte des 13.Jh. lag das gerodete Land innerhalb des sogenannte Feldgeleits lag.

FeldgeleitAbb.1

Anfang des 14.Jh. wird eine erste Mühle in der Region,  die Belgenbacher Mühle, erwähnt. Die Verbreitung von Wassermühlen hängt eng mit der des Roggens als Brotgetreide zusammen.6  Wenn zur Erzeugung von Mehl eine Mühle in Betrieb genommen wird, so zeigt das, dass die Bevölkerung gewachsen sein muß. Dafür spricht auch die Trennung der Tochterkirche  Simmerath von der Konzener Mutterkirche um 1346.
Ganz unspektakulär hat sich also vom 12. Jh. bis 14.Jh. die hiesige Bevölkerung  vermehrt.
Ist dieses merkwürdiges Ergebnis nun ein lokales Ereignis und was war der Grund dafür?

Weiterlesen


2) Dieser Abschnitt stützt sich auf:
E.Neuß; Grundzüge der frühen Siedlungsgeschichte des Monschauer Landes; Monschauer Land Jahrbuch 1988
R. Nolden; Das Aachener Marienstift und seine Besitzungen im Monschauer Land von Karl dem Großen bis zum Ende des Alten Reichs; Monschauer Land Jahrbuch 1983
H.Kaspers; Comitatus nemoris Die Waldgrafschaft zwischen Maas und Rhein; Düren/Aachen 1957'
3) E.Neuß; Grundzüge der frühen Siedlungsgeschichte des Monschauer Landes; Monschauer Land Jahrbuch 1988; S.83
4) Limburg bei Baelen, westlich Eupen 
5) Elmar Neuß; Die Burg Monschau 1198-1998; Geschichtsverein Monschau 1998; S.62
6) Michael Mitterauer; Roggen, Reis und Zuckerrohr - Drei Agrarrevolutionen des Mittelalters im Vergleich;
7) Reiner Nolden, Das Aachener Marienstift und seine Besitzungen im Monschauer Land ...,MLJ 1983, S.29

Anstellung und Arbeitsbedingungen des Lehrers Gottfried Krapp  an der Elementarschule in Lammersdorf 

 
Berufsbrief des Lehrers G. Krapp 1834Berufsbrief1) für den H. Gottfried Krapp zum Lehrer an der katholischen Elementarschule zu Lammersdorf im Kreise Montjoie

Wir geben hiermit zu erkennen, daß wir den Herrn Gottfried Krapp gebürtig aus Hambach Regierungsbezirk Aachen Kreis Düren zuletzt Lehrer an der katholischen Elementarschule zu Gey in demselben Regierungsbezirke und Kreise belegen, aus dem Grund seiner am 22.May 1834 in Brühl bestandenen Prüfung mit N⁰ 3 erhaltenen Prüfungs- und Wahlfähigkeitsattest zum Lehrer an der hiesigen katholischen Elementarschule, mit welcher Stelle die eines Küsters verbunden ist, für einen Zeitraum von drei Jahren unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, bei eintretenden schwerem Amtsvergehen oder Amtsvernachlässigungen den genannten Herrn Krapp nach Verlauf des ersten oder zweiten Jahres entlassen zu dürfen, erwählt haben.



Nach dem unbefriedigenden Zustand des Elementarschulwesens während des 18. Jahrhunderts und der Franzosenzeit (1794 - 1813),2)  bemühte sich die preußische Verwaltung ab 1813 intensiv um eine Steigerung der Qualität des Unterrichts durch Aus- und Fortbildung der Lehrer, desgleichen um eine finanzielle Sicherung des Lehrerberufs und um die Hebung seines Ansehens.

Eine wesentliche Weichenstellung war die Errichtung von Seminaren, den Vorläufern der späteren pädagogischen Hochschulen.  
Als Krapp das Brühler Seminar besuchte, hatte sich in der Preußischen Rheinprovinz3) die seminaristische Ausbildung als Voraussetzung für die Anstellung von Elementarschullehrern gegenüber anderen Qualifikationsmaßnahmen weitgehend durchgesetzt. 
Ziel der Ausbildung war die christlich-katholische Lehrerpersönlichkeit.  
Die zweijährige Seminarausbildung endete mit einer Abschlußprüfung, in welcher Anlage, Fleiß, Führung und die Fortschritte in Kriterien für das Abschlußzeugnisden einzelnen Fächern beurteilt wurde. Das Zeugnis schloß mit den Notenstufen I, II oder III ab,was soviel wie „vorzüglich“, „gut“ oder „hinreichend bestanden“ bedeutete. Absolventen mit den Noten II oder III mußten sich nach drei Jahren einer erneuten Prüfung unterziehen, um den Anspruch auf eine definitive Anstellung zu erreichen. Das Abschlußzeugnis war ein Prüfungsattest und  dokumentierte als Wahlfähigkeitsattest das Recht eine feste Anstellung im Schuldienst an zu treten.

Krapp war zum Zeitpunkt seiner Prüfung 37 Jahre alt. Es ist anzunehmen, dass die 1834 abgelegte Prüfung seine zweite war. Er hatte also in Gey eine provisorische Anstellung als Elementarschullehrer.
Wenn man eine reguläre Schulkarriere voraus setzt, so hat er 1830 seine erste Prüfung abgelegt, wahrscheinlich vor seiner Heirat mit Magdalena Ziliken, denn während der  Seminarausbildung war er "Zögling" im  Internat des Brühler Seminars.
Mit der von ihm erreichten Prüfungsnote III war ihm eine finanziell und gesellschaftlich attraktivere Stelle in größeren Städten versagt. Er wechselte in eine, im Vergleich zu Gey, nur wenig lukrativere, aber immerhin feste Anstellung nach Lammersdorf.

 


1) Der Berufsbrief  (abgeleitet von: berufen zum ...; in aktueller Sprechweise eine Art Arbeitsvertrag) stammt aus einem Akt zur Schulgelderhebung der Gemeinde Lammersdorf aus dem Jahre 1846, der sich im Privatbesitz befindet.
2) siehe Hintergrundinformation unter den Menüpunkten: Rekurse
3) Der Name Rheinprovinz wurde ab 1833 gebräuchlich


 

Anstellung und Arbeitsbedingungen des Lehrers G. Krapp - Fortsetzung
Seine Pflichten als Lehrer und als Küster

  

Berufsbrief der lehrers Gottfried Krapp 1834, die Pflichten als Lehrer

Die Pflichten, deren Erfüllung wir von demselben  
1. als Lehrer erwarten sind Folgende
[a] Er hat täglich vormittags  im Sommer von 8-11 im Winter von halb 9 – 12 und nachmittags von 1-4 Uhr öffentlichen Unterricht zu erteilen, doch mit Ausnahme der Mittwoch- und Samstag Nachmittage oder statt deren eines ganzen Wochentages.
b) Die Gegenstände des Unterrichts sind: Religionslehre in Verbindung mit dem Ortspfarrer, Lesen, Schreiben, Kopf- und Tafelrechnen, Gesang, Geographie und Aufsatzlehre.
c) Wir erwarten dabei, daß der Lehrer es sich werde angelegen sein lassen, seine Schüler nicht nur zu verständigen, sondern auch zu frommen und rechtschaffenen Menschen zu bilden, und sie zur treuen Anhänglichkeit an den Landesherren und an den Staat und zum Gehorsam gegen dessen Gesetze und Anordnungen anzuleiten, wobei besonders auch das eigene gute Beispiel vorausgesetzt wird.
2. als Küster hat derselbe bei dem öffentlichen Gottesdienste allen jenen Forderungen zu entsprechen, die diese Stellung auf dem Lande mit sich zu führen pflegt. In Sondernheit aber hat er für Reinlichkeit der Kirche zu sorgen, wie auch, daß zur bestimmten Zeit Morgens, Mittags und Abends das gewöhnliche Zeichen mit den Glocken gegeben wird.



Volksschulunterricht  1836Als Krapp 1834 seinen Dienst antrat, hatte Lammersdorf ein Schulhaus mit einem Schulzimmer, „aber nichts weiter darin als ein Paar alte halb zerbrochene ungehobelte Bänke und Tische (so noch im Jahre 1835), nicht einmal für die Wandfibel und Schultabellen war gesorgt. Es fehlte an Allem und die zeitlichen Pfarrer erlebten wegen der Schule, und Anschaffungen in derselben nur Verdrießlichkeiten; noch bis heute [Drucklegung des Gedenkbüchleins 1845] würden die Schulutensilien fehlen, wenn die Gemeinde dieselbe hätte beschaffen sollen“1)
Aus der letzten Bemerkung läßt sich schließen, dass die Zivilgemeinde, die  für die äußeren Schulangelegenheiten zuständig war, sei es aus Armut oder fehlender Achtsamkeit  nichts zur Behebung des Mangels unternahm. Schließlich hat der Pfarrer, der als örtliche Schulaufsicht eigentlich für die inneren Schulangelegenheiten verantwortlich war wie an anderer Stelle von Bonn bemerkt wird - durch eine über Jahre sich erstreckende Einsparung eines Teils der Schulgelder die nötigen Anschaffungen vornehmen können.
Nach der Schulgeldhebeliste von 1846 unterrichtete Krapp in diesem Jahr 121 Kinder. Das Schulzimmer in der Dorfschule hatte eine Größe von 598  Quadratfuß [preußisch]2). Das entspricht einer Größe von ca. 59 m2. Wären alle schulpflichtigen Kinder zur gleichen Zeit anwesend gewesen, so hätte jedes Kind weniger als 0,5 Quadratmeter Bewegungsfläche gehabt.
Eine Versäumnisliste aus dem Jahre 1846 weist im Monat August 29 fehlende Kinder, im Monat November 3 fehlende Kinder aus. Im August lagen  die Zahlen der versäumten Schultage zwischen 19 und 7, im Durchschnitt 16 Tage. Selbst im Sommer gingen also gut 90 Kinder im betrachteten Jahr regelmäßig zur Schule. 

Versäumnisliste August 1846 Volksschule LammersdorfAus der Liste geht auch hervor, dass Krapp, gemäß dem Arbeitsvertrag, jeden Wochentag unterrichtete.  Ferner wird deutlich, dass die Kinder sowohl vor- wie nachmittags in der Schule sein mußten.

Bemerkenswert ist, dass trotz der Notwendigkeit, die Kinder im Sommer zur Mithilfe im familiären Betrieb heran zu ziehen, die überwiegende Zahl der  Eltern die Schulpflicht ihrer Kinder auch zu dieser Jahreszeit beachteten. Dass 3/4 der Lammersdorfer Kinder regelmäßig zur Schule gingen, war wohl auch den üblichen staatlichen Zwangsmitteln, die in Geldbußen oder gar Arrest in der Kreisstadt bestand, geschuldet. Strafbefehl für Schulversäumnis
Diese nach unserem heutigen Verständnis drastische Maßnahme war ein Ursache, die Schulversäumnisse im Verlauf des 19. Jh. zu senken und die A
lphabetisierungsrate zu steigern.

 

 

 

 


1) Bonn, Mathias; Gedenkbüchlein für Lammersdorf im Kreise Monschau oder Sammlung geschichtlicher Notizen zunächst über die Kirche daselbst; in Katholische PfarrgemeindeLammersdorf einst und jetzt, Josef Kreitz und Herbert Arens; S.28
2) Bonn, ebenda S.27


 

Anstellung und Arbeitsbedingungen des Lehrers G. Krapp - Fortsetzung

 Einkünfte und Naturalentlohnung 

 

Berufsbrief des Lehrers G. Krapp 1834 Dagegen werden dem Erwählten für die Übernahme vorgenannter Pflichten folgende Vortheile zugesichert

1. Eine freie Wohnung mit Garten

2. Um den Lehrer zu ermuntern, den Kindern Lust zu der Obstbaumzucht beizubringen und denselben eine praktische Anleitung  in diesen Zweigen der Industrie zu geben, wird dem Lehrer der aus der Gemeinde Baumschule zu erzielende Erlös zuerkannt.

3. Der Lehrer erhält an Gehalt vom 1. November 1834 bis zum 1.November 1835 - 110 Thaler, für die folgenden Jahre aber 120 Thaler, für den  welchen Mehrbetrag er selbst die Feuerungsmaterialien zum Einheizen des Schulzimmers zu  beschaffen hat.

4. Was von dieser Summen auf den Grund der vom Schullehrer angefertigten und von dem Schulvorstande revidirten und beglaubigten halbjährigen Schulgeldhebelisten von dem Gemeinde Empfänger einschließlich der gewöhnlichen Prozent Hebegebühren nicht erhoben wird, muß bis zur obengenannter Summe von 110 und resp. ? 120 Thalern aus der Gemeindekasse zugesetzt werden.

5. Dabei kann der Berufene in Voraussetzung  treuer Pflichterfüllung sich unserer Liebe und Achtung so wie derjenigen Unterstützung versichert halten, welche zur Aufrechthaltung und Beförderung seiner Wirksamkeit erforderlich ist.

als Küster
4.erhält derselbe die im Budget bewilligten 12 Thaler jährlich.

5.von gestifteten Jahrmessen beiläufig 5 Taler

6. die Summen von den übrigen kirchlichen Gefällen kann nicht bestimmt angegeben werden.

7. ein Los Brandholz aus dem Gemeinde Walde

8. hat er von gestr.:[jedem]1. Nbr 1835 und respkt [=respektive] am 1. Nbr jeden Jahres von jedem Hauptbewohner eines Hauses zwei viertel Hafer und von jedem Bewohner ein viertel Hafer einzuziehen.


Krapp hatte in Gey für seine Lehrertätigkeit 100 Taler pro Jahr verdient. In Lammersdorf wurden ihm ersten Jahr 110 und  ab dem zweiten Jahr, bei zusätzlich zu erbringendem Aufwand, 120 Taler zugebilligt.

Besoldung der Volksschullehrer 1820 bis 1870Betrachtet man die linke Tabelle für den Zeitraum 1830-1840, so sieht man, dass die Einkünfte, die Krapp erzielte, selbst bei Berücksichtigung der Gelder aus der Küstertätigkeit, unterdurchschnittlich war. Die Lehrergehälter stiegen zwar in den dargestellten Zeitintervallen, doch insgesamt handelte es sich um einen Einkommensverlust, da die Lebensmittelpreise überproportional stiegen.1)
Schulgeldhebeliste ZusammenfassungAus der Zusammenfassung der Schulgeldhebelisten von 1846 geht hervor, dass Krapp zum Schulgeld von ca. 80 Talern noch ca. 40 Taler aus der Gemeindekasse erhielt, so dass sein Gehalt auch 1846 noch  dem 1834 vereinbarten Betrag  von 120 Talern entsprach und damit erheblich unter dem in der Tabelle angezeigten Durchschnitt lag.

Es gehörte zu den Vorgaben der preußischen Schulverwaltung2), dass jeder Lehrer eine Dienstwohnung  mit Garten zugewiesen bekam. Diese Bedingung war für die Krappsche Familie erfüllt, wenn auch, wie oben beschrieben, sich die Wohnung im Schulhaus in einem desolaten Zustand befand.
Der Hinweis auf die Obstbaumzucht in Punkt 2 des Vertrages hat seine Wurzeln in der aufklärerischen, physiokratischen Vorstellung von der Bedeutung der Landwirtschaft für die staatliche Prosperität. Obstbaumpflege, Gartenbau oder Bienenzucht waren die angemessenen Beiträge auf der Ebene der Elementarschule zu diesem Unternehmen. 
Die Gemeinde Lammersdorf hatte zu diesem Zweck schon 1821 einen Platz, (Flurbezeichnung: Boomscholl 3)) angelegt, der nach Auskunft des Pfarrers Bonn völlig ungeeignet war. Ein später neu ausgewiesener Ort war, so Bonn, ebenso wenig geeignet. Bei dem in der ersten Hälfte des 19. Jh. herrschenden Klima hielten sich die Gewinne aus den Baumschulerträgen wohl in überschaubaren Grenzen.

 

 


 
1) Herlitz, Hopf, Zitze, Cloer; Deutsche Schulgeschichte von 1800 bis zur Gegenwart; S.54
2) Ohlert, Konrad, Das Volksschulwesen S.7, in: "Die Rheinprovinz, 1815-1915" 100 Jahre preußische Herrschaft am Rhein;http://booksnow1.scholarsportal.info/ebooks/oca5/37/dierheinprovinz02hansuoft/dierheinprovinz02hansuoft.pdf
3) J. Kreitz; Die Lammersdorfer Flurnamen; bearbeitet von Bernd Läufer; S.46; Hg.Verein für Heimatgeschichte und Dorfkulture.V. Lammersdorf


 

Anstellung und Arbeitsbedingungen des Lehrers G. Krapp - Fortsetzung

 Verwaltungsorgane

 

Gemeinderat und Schulvorstand

Nachdem der Lehrer sich durch seine Unterschrift für die Annahme des Berufs erklärt hat, soll die Bestätigung bei der hochlöblichen Königlichen Regierung nachgesucht werden.
Lamersdorf am 1. Novbre 1834
Der Gemeinderath / gez./ Joh. Peters - Joh. Arnold Johnen - Christian Wilden – Hubertus Jansen – Johan Arnold Röntgen - Jakob Willems - Ketenis - Johann Mathias Kauffman - Wilhm Schweitzer

Der Kirchenvorstand / gez / Strunck Pfarrer - J Dressen - Math. Röntgen - Michael Strauch - Wilhelm Falter -P. Wilh. Simons

Der Schulvorstand /gez/ Strunck Pfarrer- Joh. Peters - Linzenich
Für die Annahme vorstehenden Berufs unterzeichnet
 Lammersdorf im Monat Novbr 1834 Der Schullehrer und Küster/gez./ Godfried Krapp

Die Richtigkeit der Abschrift
Mathar
Beigeordneter


 Die aus französischer Zeit stammende Verantwortung des Staates für das Schulwesen wurde von der preußischen Verwaltung übernommen. Der Staat delegierte die Schulaufsicht an den örtlichen Schulvorstand. Die örtlichen Institutionen,  Bürgermeister und Gemeinderat, Schulvorstand und die Vertretern der Kirchengemeinde hatten das Recht zur Besetzung einer freien Stelle drei fähige Kandidaten vor zu schlagen. Aus diesem Vorschlag wählte die Schulbehörde einen Kandidaten aus, mit dem schließlich der Berufsbrief verhandelt wurde.1)
Im Gegensatz zur französischen Epoche setzte die preußische Verwaltung ab 1815, vor allem auf dem Lande,  auf Mitwirkung des Ortsgeistlichen. Die Organisation des Volksschulwesen auf dem Lande gestaltete sich in der Folgezeit so, dass Bürgermeister und Gemeinderat für die äußeren Schulangelegenheiten, der Pfarrer für die inneren zuständige war.2)
Gegen diese Stellung der pädagogisch nicht ausgebildeten Pfarrer entstand  zunehmender Unmut in der Lehrerschaft. Kam es zu einem Zerwürfnis zwischen Pfarrer und Lehrer, zog i.d.R. der Letztere den Kürzeren und wurde versetzt.
Krapp war in einer doppelten Abhängigkeit vom Pfarrer, einmal als Küster zum andern als Lehrer. Im Jahre 1850 wurde er, vom ganzen Dorf geachtet,  wegen eines Streites mit dem Pfarrer Bonn versetzt.3) 


1) Wynands, Dieter P.J.; Die Herausbildung des Lehrerstandes im Rheinland während des 19. Jahrhunderts; S.41
2) Ohlert, Konrad, Das Volksschulwesen S.9, in: "Die Rheinprovinz, 1815-1915" 100 Jahre preußische Herrschaft am Rhein; 
http://booksnow1.scholarsportal.info/ebooks/oca5/37/dierheinprovinz02hansuoft/dierheinprovinz02hansuoft.pdf

3
) Graß,Alfons; Chronik der Schule  Lammersdorf; Monschauer Land Jahrbuch 1984, S.128



Zusammenfassung / Bewertung

Während des 19. Jahrhunderts gelang den Volksschullehrern sozialer Aufstige und gesellschaftliche Anerkennung.
Ausgangspunkt war, den Unterricht als Nebentätigkeit ohne besondere Qualifikationsmerkmale zu betrachten. Wenn man sich die Charakterisierung von Görres ins Gedächtnis ruft, so war die Lehrtätigkeit mit den Leistungen von Schweinehirten und Tagelöhnern vergleichbar. Das bedeutete
"Viele Lehrer lebten mit ihren Angehörigen in Not und Elend, von den Mitmenschen wenig geachtet und sich selbst nicht viel wert."1)
Sie besaßen kaum ein Zusammengehörigkeitsgefühl und bildeten keine einheitliche Berufsgruppe

Am Übergang vom 19. zum 20 Jahrhundert bildeten die Volksschullehrer eine einheitliche Berufsgruppe mit eigenen Verbänden, geregelter Ausbildung und gesichertem Einkommen. 1909 erhielten sie den Beamtenstatus und die damit verbundene Absicherung bei Krankheit und Dienstunfähigkeit, die die vorher bestehenden beruflichen Selbsthilfeeinrichtungen ablöste. 

Gottfried Krapp steht als Lehrer in dieser Entwicklung. Im Gegensatz zu älteren Lehrergenerationen hatte er  eine Seminarausbildung und ein qualifizierendes Abschlußzeugnis. Seine erzielte Abschlußnote im Seminar eröffnete ihm jedoch als Wirkunskreis lediglich wenig attraktive und eher kapitalschwache Landgemeinden wie z.B. Lammersdorf. 
Die Wohnbedingungen  im Schulhaus von Lammersdorf waren, laut Pfarrer Strunk, eine Zumutung, die Arbeitsbedingungen als Lehrer ebenfalls. Es ist heute kaum zu glauben, dass Krapp als einziger Lehrer über 100 Schülerinnen und Schüler in einem relativ kleinen Raum "beschulte". Vor diesem Hintergrund ist der berüchtigte Rutenstock wohl eher als Notwehrinstrument ein zu stufen.
Sein Lehrereinkommen war zwar noch recht dürftig, jedoch war es ein durch die Gemeinde garantiertes fixes Einkommen, das nicht mehr, wie bei früheren Lehrergenerationen mit der Zahl der am Unterricht teilnehmenden Schüler und Schülerinnen schwankte.
Krapp war, im Gegensatz zu späteren Lehrergenerationen, noch auf eine Nebentätigkeit (u.a. Putzen der Kirche) als Küster angewiesen.
Die dadurch bedingte Abhängigkeit, verstärkt durch die in den Landschulen vom Pfarrer dominierte Schulaufsicht 2)belastete das Krappsche Arbeitsverhältnis. 
Als er 1850 wegen eines Zerwürfnis mit dem Pfarrer Bonn Lammersdorf verließ, war er laut Schulchronik ein von allen geachteter Lehrer und damit weg vom Image eines Schweinehirten oder Tagelöhners. 


1) Wynands, Dieter P.J.; Die Herausbildung des Lehrerstandes im Rheinland während des 19. Jahrhunderts; S.161
2) Die von vielen Lehrer als beengend empfundene kirchliche Schulaufsicht endete 1872 im Rahmen des sogenannten Kulturkampfes.

Reinhard von Schönau versucht in den Besitz des Monschauer Landes zu kommen - und scheitert!

Reinhard von Schönau scheint 1354 seinem Ziel, ein eigenes Territorium zu besitzen, einen großen Schritt näher gekommen zu sein.

Ungeachtet dessen, dass er keineswegs alle Erbrechte in der Hand hat, unternimmt er weitere Schritte, rechtlich vollends in den Besitz des Monschauer Landes zu kommen. Er bemüht sich um die Bestätigung seines Besitzanspruchs.

Karl IVKaiser Karl IV. bestätigt Reinhards Belehnung durch Johann von Brabant.

Reinhard ist nun rechtlich Herr von Monschau.
Jedoch ist die Sache nicht in trockenen Tüchern. Er besitzt nicht die Rechte von Beatrix, Frau von Brederode. Auch von den Rechten der geistlichen Schwestern ist nicht die Rede.
Und zudem scheinen auch noch Schwierigkeiten bei der Zahlung an Heinrich und Philippa aufgetreten zu sein.

Nun die Sensation!

Heinrich von Flandern verkauft seinen Anteil nochmals, diesmal für 35000 alte Gulden an den Markgrafen Wilhelm V. von Jülich, den späteren Herzog Wilhelm I.!

Reinhard weiß, dass er seine Rechte gegen den mächtigen Jülicher Fürsten nicht durchsetzen kann - und verkauft seine Anteile am Monschauer Land (und Valkenburg) 1356 an Wilhelm von Jülich.


Dazu Gläser:
„Dieser Affront Heinrichs von Flandern gegenüber Reinhard von Schönau, der zudem die Ignorierung der kaiserlichen Belehnung  beinhaltet, ist in seiner Motivation nicht zu erklären.“

Weiter>


Reinhards zweite Chance

Ruine SchönforstWilhelm I., Herzog von Jülich, war 1361 gestorben. Auch Johann III. von Brabant ist tot (+1355).
Johanns Nachfolger wurde sein Schwiegersohn Wenzel I., Herzog von Luxemburg und Brabant, Wilhelms Nachfolger war Wilhelm II., Herzog von Jülich.

Wilhelms II. Politik richtete sich auf die Bewältigung der vom Vater ererbten Schulden.
Diesem Zweck diente der Vertrag von 1361. Reinhard sah in diesem Vertrag eine neue Chance, seinen alten Plan zu verwirklichen, ein Territorium in der Nähe seiner Herrschaft Schönforst zu erwerben.

 

Weiter

 

 

Werkleute,

                                    ... die Beiträge zu dieser Webseite beisteuerten, sind / waren:
                          

 Ludwig Förster
(+)
Denise Higgins-Wells
mit Hilfe von Gabi Ifflandt-Richter
Friedrich Holtz
Anna Jansen
(+)
Bernd Mertens Rudolph Strauch
Inge Scheen Manfred Scheen Erwin Ungermann
Dr. Siegfried Wieloch
(+)
Dieter Wolff